Unsere nächsten Lehrgänge finden statt:


28.02.-01.03.2013 Wiederholungslehrgang Großfeuerwerk und Bühnenfeuerwerk


Voraussetzng zur Teilnahme an einem Lehrgang ist, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV ab 01. September 2010 bei Lehrgangsbeginn vorliegen muss. Anderseitig erfolgt keine Teilnahme an den Lehrgängen.Voraussetzung zur Teilnahme an einem Lehrgang ist, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV ab 01. September 2010 bei Lehrgangsbeginn vorliegen muss. Anderseitig erfolgt keine Teilnahme an den Lehrgängen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf bei :

Ostdeutscher Feuerwerkerverein e.V.
Herr Jonas
Ernst Thälmann Str. 9
99438 Bad Berka

info@feuerwerk-verein.de